Entschädigung für hochgradig Fluglärmbetroffene
Stellungnahme des Rhein-Main-Instituts zum Regionalfondsgesetz
Von: @Friedrich Thießen, RMI <2012-10-01>

Ziel des Regionalfondsgesetzes ist es, einem Teil der Menschen, die durch das Fluglärmgesetz nicht ausreichend geschützt sind, finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. Dafür steht ein Fonds von mind. 265 Mio. Euro zur Verfügung. Gedacht ist zunächst an einen Unterstützungskreis von 17.000 Haushalten, die jeweils etwa 4.000 – 5.000 Euro erhalten sollen.

Das Rhein-Main-Institut begrüßt es, dass die Landesregierung die Lückenhaftig­keit des Fluglärmgesetzes erkannt hat und die Lasten der Bürger anerkennt und mindern will.

Warum aber wird nur den am schlimmsten betroffenen Bürgern – diese werden neuerdings „Höchstbelastete“ genannt – geholfen?

Das Rhein-Main-Institut kritisiert am Regionalfondsgesetz, dass der Kreis der Begünstigten nicht anhand von objektiven Kriterien festgelegt wurde. Das Gesetz spricht nur ungenau von den „Betroffenen“. Systematische Untersuchungen, wer alles im Rhein-Main-Gebiet vom Fluglärm betroffen wird und in welcher Höhe Schäden auftreten, hat die Landesregierung nicht vorgenommen.

Das Rhein-Main-Institut befürchtet, dass der Regionalfonds vor allem dazu benutzt werden soll, die Zahl der Flugbewegungen weiter erhöhen zu können.

Durch eine Entschädigung der Höchstbelasteten wird deren Widerstand vermindert, und der Luftverkehr kann weiter wachsen. Das Gesetz trägt deshalb dazu bei, die Schäden in die Breite des Rhein-Main-Gebietes zu tragen. Das Regionalfondsgesetz mindert nicht Betroffenheit, wie es in seiner Präambel heißt, sondern mehrt über die Erhöhung der Zahl der Flugbewegungen die Zahl der Betroffenen.

Auf der Anhörung zum Regionalfondsgesetz haben Vertreter der Immobilien­wirtschaft erklärt, dass immer mehr Wohnungen, z.B. in Dachgeschossen, gar nicht mehr vermietbar sind, weil sie nicht mit einem zumutbaren finanziellen Aufwand lärmtechnisch abgedichtet werden können. Man sieht hier, wie der Flughafen im Rhein-Main-Gebiet investiertes Kapital vernichtet. Wenn man im Mediationsverfahren den Bürgern mitgeteilt hätte, dass später einmal 265 Mill. Euro aus Steuergeldern notwendig werden würden – nur um die Höchstbelasteten teilweise zu entschädigen –, wäre die Flughafenerweiterung sicherlich nicht durchgekommen.

Aber die Schäden betreffen mittlerweile nicht nur die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen und die Werte der Immobilien. Sie gehen bereits noch weiter: Kommunen klagen darüber, dass Menschen, die am Flughafen arbeiten, so niedrig bezahlt werden, dass sie Anspruch auf Aufstockung haben. Die Kommunen und Kreise müssen die Aufstockung aus ihren Mitteln bezahlen. Solche Kommunen sind doppelt betroffen: sie haben den Lärm und subventionieren die Mitarbeiter der Flughafenunternehmen.

Diese Fälle machen deutlich, dass eine gesamthafte Untersuchung der Vor- und Nachteile nötig ist, welche das Rhein-Main-Gebiet von einem ständig wachsenden Flughafen hat.

Das Rhein-Main-Institut fordert:

  1. Eine systematische Erfassung und Bewertung der tatsächlichen Belastung des Rhein-Main-Gebiets vom Rheingau bis in die Wetterau durch Fluglärm durchzuführen.
  2. Eine ernsthafte Diskussion bei den Entscheidungsträgern in der Politik anzustoßen über die Bekämpfung der Zunahme der Zahl der Flugbewegungen.
  3. Die Anwendung des Verursacherprinzips: Der Fonds darf nicht vom Steuerzahler, sondern sollte ausschließlich durch die Luftfahrtindustrie gespeist werden.

Ohne diese Maßnahmen sieht das Rhein-Main-Institut keine Chance, einen dauerhaften Kompromiss zwischen Nutzen und Lasten des Luftverkehrs für das Rhein-Main-Gebiet zu erreichen.

Rhein-Main-Institut
Für den Vorstand
Friedrich Thießen


P.S. Warum ruft die Lufthansa in ihren Flugzeugen nicht zum Spenden für den Regionalfonds auf, weil mit dem Ticketkauf nur die direkten Kosten, nicht aber die Lärmschäden eines Fluges abgegolten sind?

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Fluglärm Regionalentwicklung Rhein-Main Gesundheitliche Lebensqualität Lärmbelastung Fluglärmschutz

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