Zusammenfassung der Tagungsergebnisse

des 1. Fach-Symposium zum Ausbau des Frankfurter Flughafens

"Der Lärmminderungsplan als Instrument einer nachhaltigen Gebietsentwicklung"

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Einleitung
Prof. Dr. Martin Führ

Rhein-Main-Institut, Darmstadt; FH Darmstadt

Prof. Führ erinnerte in der Einleitung an eine Reihe von Großprojekten vergangener Tage, die von der einen Seite vehement befürwortet und von anderen Seiten vehement abgelehnt worden waren. Erst die intensive wissenschaftlich fundierte Diskussion habe Klarheit geschaffen.

Prof. Führ verwies auf das Beispiel des Planfeststellungsverfahrens für die Müllverbrennungsanlage im Osthafen von Frankfurt, wo eine fundierte Kritik zur Aufgabe der Baupläne geführt habe. Mit Rückendeckung der Landesregierung und des Magistrats der Stadt Frankfurt hatte der Umlandverband die Planung vorangetrieben und ein Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet. Im Verlauf des viertägigen Anhörungstermins konnte jedoch gemeinsam von betroffenen Bürgern und den benachbarten Kommunen, unterstützt durch kritische Ärzte und Wissenschaftler nachgewiesen werden, daß der abfallwirtschaftliche Bedarf für eine derartige Anlage nicht gegeben ist; zugleich aber mit erheblichen gesundlichen Auswirkungen zu rechnen ist. Wenige Wochen nach dem Anhörungstermin zog der Umlandverband seinen Antrag zurück. Die kritische Auseinandersetzung mit der Planung ersparte damit der Region eine wirtschaftliche Fehlinvestition und Belastung mit Schadstoffen. Die Müllgebühren wären heute wesentlich höher, wenn sich der UVF mit seiner Planung hätte durchsetzen können.

Das Beispiel zeige, so Führ, daß die Planungsverfahren, deren Wurzel im Demokratieprinzip liege, durchaus in der Lage seien, Fehlentwicklungen auch dann zu korrigieren, wenn die Planung schon sehr weit fortgeschritten war.

Führ wörtlich: "Es ist keine Mäkelei oder Miesmacherei, wenn man kritische Fragen stellt, sondern Pflicht und demokratisches Recht der Bürger, die sich um Ihr Gemeinwesen sorgen" und: "Es lohnt sich, auf wissenschaftliche Argumente zu hören und den Dingen auf den Grund zu gehen". Damit war der Anspruch der Tagung dargelegt.

 

Prof. Dr. Manfred Spreng

Institut für Physiologie und Biologie, Universität Erlangen

M. Spreng stellte zunächst fest, dass das Gehör als das entscheidende Warn- und Kommunikationsorgan – noch 10 mal empfindlicher als das Auge – Tag und Nacht für Reize empfangsbereit ist. Das Ohr ist ein nicht abschaltbares Organ, das 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche Reize empfängt, weiterleitet und Reaktionen des Körpers auslöst. Der Mensch ist seinem Ohr quasi schutzlos ausgeliefert.

Hören ist die Umsetzung von Schallen in Erregungszustände der Nerven und Weiterverarbeitung im Gehirn. Der Erregungsgrad hängt vom Schallpegel (d.h. der Lautstärke), aber auch von der Anstiegsdynamik des Schalls ab, ebenso von Frequenzänderungen (z.B. Fahrwerk ausfahren, Gas geben) und ob es sich um aversive Schallreize handelt. (Besonders Fluglärm wird als aversiver Schallreiz empfunden, da er von oben kommt und damit besonders leicht Fluchtreaktionen auslöst bzw. zur Ausschüttung von Stresshormonen führt). In der Lautstärke stark ansteigende Schalle sind belastender als gleichbleibende derselben Lautstärke (Fluchtreflex). Das Gehirn verarbeitet Schalle nicht nur im eigentlichen Hörzentrum. Die Erregung dringt vielmehr in viele Bereiche des Gehirns ein und löst dort völlig automatisch und ohne Möglichkeit der bewussten Steuerung Verarbeitungsprozesse aus, deren Folgen vom Menschen von einfachem Belästigungsgefühl bis zu gesundheitlichen Störungen reichen können. So werden von den durch Schall ausgelösten Reizen die Schaf-Wach-Schaltungen betroffen, es werden koordinierte motorische Programme (Angriff, Flucht) in Gang gesetzt und der Aufmerksamkeitsgrad / Wachheitsgrad gesteuert. Schließlich wird auch der Hypothalamus aktiviert, dessen Reaktionen zu Herzfrequenz- und Blutdruckänderungen und der Beeinflussung des hormonellen Gleichgewichts führen. Dieses System von Aktion und Reaktion ist "auch während des Schlafes nahezu voll aktiv". Nachts reagiert das vegetative System zudem besonders empfindlich; Normalisierungen, z.B. des Blutdrucks, nach einem Schallereignis dauern viel länger als am Tage. Bei Frauen wurde deutlich erhöhter Zigarettenkonsum in schallbelasteter Umgebung festgestellt.

Insgesamt lassen sich durch Schallbeeinflussung vier Einfluss- bzw. Wirkbereiche im Organismus festellen:

Aus Untersuchungen über das Belästigungsgefühl durch Schall ist bekannt, dass sich bei einem mittleren Schall von 65 dBA etwa 50% der Bevölkerung "stark" oder "wesentlich" gestört fühlen. In der Kommunikation führen Schallereignisse zu Informationsverlusten, Gedankenketten reißen ab, es müssen größere Anstrengungen unternommen werden, Kommunikation aufrechtzuerhalten. Aus Untersuchungen lässt sich schließen, dass ungestörte Kommunikation einen Geräuschpegel von max. 40 dBA (Kurzzeitmittelung) erfordert.

Um Schlafstörungen zu verhindern, hat es keinen Sinn, sich am Durchschnitts- bzw. mittleren Schall zu orientieren. Aus der Sinnesphysiologie folgt, dass hier nur die Maximalpegel relevant sind. Tests zeigen, dass mindestens ab Schallen von 55 dBA der Körper mit Veränderungen der Schlaftiefe reagiert. Die Schallpegelspitzen, aber auch die Schalldynamik (Anstiegssteilheit, Differenz zum Hintergrundschallpegel) spielen dabei die entscheidende Rolle. Bei 60 dBA liegt die vielfach getestete durchschnittliche bewusste Aufwachgrenze. Dabei ist aber eine sehr große Streuung zu beachten. D.h. größere Teile der Bevölkerung zeigen auch bei unter 60 dBA liegenden Schallen noch Aufwachreaktionen. Neure Untersuchungen zeigen, dass bereits unter 53 dBA schädliche Reaktionen auftreten.

Schäden, die durch bewusste und unbewusste Aufwachreaktionen nach Schallereignissen hervorgerufen werden, sind vom Körper in der Folgezeit kompensierbar. Bei anhaltenden Störungen kommt es aber zu Veränderungen im Körper, die gesundheitsgefährdend sind. Dazu gehören z.B. Verlust an Vitamin B1, Senkung des Eisenspiegels, Hormonausschüttungen, Hemmung der Glukoseverwertung (Diabetes), Knochenabbau (Osteoporose), Immunsuppression (Heilungsverzörgerung), Bluthochdruck etc..

Diskussion: Beim Hearing im Mediationsverfahren habe Herr Spreng gesagt, es gebe keine Einwände gegen den Flughafenausbau und jetzt behaupte er das Gegenteil. Prof. Spreng erwiderte, dass er sich nie pro oder contra Flughafenausbau geäußert habe. Aus der medizinischen Forschung lägen kritische Grenzwerte vor. Es sei Aufgabe des Flughafens zu prüfen, ob er sie einhalten könne.

Diskussion: Prof. Spreng wurde gefragt, ob die neuen Grenzwerte des Eckpunktepapiers des BMU zur Novellierung des Fluglärmgesetzes für die Nacht mit 50 dBA "außen" nicht zu niedrig angesetzt seien, weil die medizinischen Erkenntnisse doch seinen Ausführungen zufolge nur 53 dBA "innen", am Ohr des Schläfers, erforderten? Spreng erläuterte, dass Nachts nur der Maximalpegel relevant sei. Einer Faustformel zufolge liege der Mittelungspegel 10 bis 15 dBA unter dem Maximalpegel, und bei gekipptem Fenster liege der Innenschall etwa 15 dBA unter dem Außenschall. Damit seien die Werte des Eckpunktepapiers die maximal vertretbaren. Bei höheren Werten müssen man belüfteten Schallschutz fordern.

Diskussion: Eine Logopädin berichtete von ihren Erfahrungen mit Sprachgestörten und den von ihr vermuteten Zusammenhang mit Lärm. Herr Spreng erläuterte, dass noch weitere Forschung notwendig sei, um alle Fragen zu klären. Es fehlten insbesondere epidemiologische Untersuchungen sowie Studien zum Zusammenwirken verschiedener Geräuschquellen.

Diskussion: Es wurde gefragt, ob die medizinischen Forschungen zum Lärm zu einem gewissen Abschluss gekommen seien, oder ob in nächster Zeit noch neue Ergebnisse zu erwarten seien. Herr Spreng äußerte die Gewissheit, dass die weitere Forschung neue Erkenntnisse zutage treten lassen werde.

 

Matthias Möller-Meinecke

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt Möller-Meinecke erläuterte dann die rechtliche Bedeutung des Lärmminderungsplanes. Er habe eine oftmals übersehene rechtliche Bedeutung. Zwar binde der die Planungsbehörden nicht in vollem Umfang, je besser die Kommunen jedoch den Sachverhalt aufarbeiten und je sorgfältiger sie die verschiedenen Aspekte gegeneinander abwägen, desto schwere falle es etwa dem hessischen Wirtschaftsminister eine davon abweichende Entscheidung zu begründen. Notfalls könnten die Gemeinden die Durchsetzung ihrer Lärmminderungsmaßnahmen auch gerichtlich einfordern. Für die anwesenden Kommunalvertreter war damit deutlich, daß der Bundesgesetzgeber ihnen mit dem Lärmminderungsplan einen "juristischen Hebel" in die Hand gegeben hat, der zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren, aber auch zur Gesundheitsvorsorge nutzbar ist. Der Rechtsanwalt empfahl den Kommunen, sich einer externe Projektsteuerung zu bedienen und die Bürger frühzeitig an der Planung zu beteiligen.

RA Möller-Meinecke erläuterte kritische Aspekte zum Lärmminderungsplan. Das Gesetz biete großen Gestaltungsspielraum. Das Vorgehen sehe generell folgendermaßen aus:

  1. Feststellung der Ist-Geräuschbelastungen,
  2. Prognose der zu erwartenden Geräuschbelastungen,
  3. Ursachen der Belastungen,
  4. Umweltmedizinische Wirkungsanalyse des Lärms,
  5. Entwicklung von Maßnahmen zur Geräuschminderung,
  6. Entwicklung von Maßnahmen zur Verminderung des weiteren Lärmanstiegs.

Wichtig sei, daß die Kommunen auch Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und zur Steigerung des Wohnwertes vorsehen könnten. Es sei daher rechtlich möglich, auch schärfere Werte als die "Schutz-Werte" etwa des Fluglärmgesetzes als Zielwerte vorzusehen.

Maßnahmen könnten z.B. sein, LKW-Sperrungen, Tempolimits für PKW und Züge, Rechtsverordnungen nach §§ 23 II, 49 BimSchG, Steuerliche Fördermaßnahmen, Vergaberichtlinien für Subventionen, Fahrbahnbelagänderung, Schutzwände, Nachflugreduzierungen, Reduzierung der Flüge mit lautem Gerät – all das seien zulässige Maßnahmen auf Gemeindeebene.

Die von dem Kommunen im Plan verankerten Maßnahmen müßten aber rechtlich auch durchsetzbar sein. Das Umweltrecht stelle aber solche "Befugnisnormen" bereit, etwa in Gestalt "nachträglicher Anordnungen" nach dem Bundesimmissionschutzgesetz.

Bei der Maßnahmeplanung ist die Raumordnung (Raumordnungplan) und generelle Landesplanung (Landesentwicklungsplan) sowie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Da aber im Raumordnungsplan bisher kein weiterer Flughafenausbau für Frankfurt vorgesehen sei, hätten die Gemeinden bis zur Verabschiedung eines neuen Raumordnungplans jede Möglichkeit (z.B. eigene Einwendungen beim Raumordnungsverfahren).

Möller-Meinecke riet den Gemeinden, unbedingt Zielwerte für die Lärmbelastung festzulegen und unbedingt eigene Messungen durchzuführen. Die Messungen sollten auch in den Innnenräumen durchgeführt werden. Eine ganzheitliche Betrachtung aller Lärmquellen sei wichtig. Medizinische Erkenntnisse über Krankheiten im Gemeindegebiet, die lärmbedingt sein könnten, sollten erhoben werden. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Ärzten sollte gesucht werden. Damit übergeordnete Stellen bei der Maßnahmenausführung keine Spielräume hätten, müssten exakte Vorgaben gemacht werden. Der Lärmschutz sollte nicht nur auf mittlere zu erwartende Lärmwerte abstellen, es müssten vielmehr Worst-Case-Betrachtungen angefertigt werden.

Diskussion: Es wurde nach dem Zeitpunkt gefragt, wann ein Lärmminderungsplan vorliegen sollte. Möller-Meinecke erläuterte, dass spätestens im Raumordnungsverfahren bei der Anhörung der Gemeinde ein Plan vorliegen müsse, wenn die FAG nicht schon vorher von dem Vorhaben ablasse.

Diskussion: Es wurde gefragt, wie eine – kleine – Gemeinde die Planung technisch bewerkstelligen könnte. Möller-Meinecke riet dazu, externen Rat einzuholen, alle relevanten Disziplinen einzuschalten (Mediziner, Akustiker, Umweltingenieure, Juristen, Psychologen) und jedwede Kenntnis über möglicherweise lärmbedingte Störungen im Gemeindegebiet zu berücksichtigen und Daten von Fachleuten erfassen zu lassen. Der Maßnahmeplan sollte zusammen mit Nachbargemeinden aufgestellt werden, um die Durchsetzungschancen zu erhöhen. Widersprüche zwischen Gemeinden könnten Pläne unwirksam werden lassen.

 

Joachim Wempe

Diplomingenieur, Umlandverband Frankfurt

Joachim Wempe erläuterte die Serviceleistungen des Umlandverbandes bei der Lärmminderungsplanung. Der Verband besitzt ein bewährtes Lärmberechnungsprogramm sowie eine recht zuverlässige Lärmkartierung des gesamten Verbandsgebietes. Die Nutzung der verfügbaren Daten und Programme des Verbandes kann den Gemeinden erheblichen Aufwand ersparen. Ein weiterer Vorteil ist der einheitliche und bewährte Standard der Methodik.

Der Verband hat bereits 11 Kommunen bei der Lärmminderungsplanung unterstützt. Er wird allerdings im nächsten Jahr aufgelöst, und es steht noch nicht fest, wie bzw. ob die Arbeit fortgeführt wird. Bis dahin nimmt er jedoch Aufträge entgegen und bietet seine Hilfe an.

Diskussion: Es wurde gefragt, ob angesichts des zunehmenden Misstrauens der Bürger gegen verharmlosende Äußerungen von Flughafen- und Politikseite nicht auf "berechneten" Lärm zugunsten von "selbst gemessenem" Lärm verzichtet werden sollte. Herr Wempe führte aus, dass man mindestens aus zwei Gründen nicht auf berechneten Lärm verzichten könne: i) des Erfassungsaufwandes wegen, ii) bei Prognosen zukünftigen Lärms. RA Möller-Meinecke riet den Gemeinden ergänzend, unbedingt an allen wichtigen Stellen stichprobenartig eigene Messungen durchzuführen, um den berechneten Lärm zu eichen sowie dem Maßnahmenplan mit überregionalen Trägern abzustimmen. Als wichtig wurde erachtet, einen regionalen Lärmminderungsplan mit interkommunaler Abstimmung aufzustellen.

 

Thomas Myck

Umweltbundesamt

Thomas Myck erläuterte das Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums zur Novellierung des Fluglärmgesetzes. Das Papier gebe nicht mehr als Zielvorstellungen wieder. Nächster Schritt sei die Umsetzung der formulierten Ziele in einen Referentenentwurf, der für Herbst 2000 erwartet wird. Das neue Fluglärmgesetz werde wie das alte ein Entschädigungsgesetz werden.

Er erläuterte die vier großen Bereiche mit Änderungen: Grenzwertminderungen und Ausweitung der Schutzzonen, bessere Entschädigungsregelungen, Ausweitung auf Militärflughäfen, Dialog mit dem Bürger. Dass Nachts mit Maximalpegeln zu messen sei, sei Konsens. Noch offen ist die Frage, mit welcher Methode Maximalpegel gemessen werden sollten.

Anschließend stellte er Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm dar. Die Maßnahmen werden vom UBA in drei Komplexe eingeteilt: Maßnahmen an der Quelle, planerische Maßnahmen (der Gemeinden u.a.), ergänzende flugbetriebliche Maßnahmen. Er erläuterte im Detail, was getan werden kann. Am Beispiel der Anflugverfahren wurde deutlich, dass es oftmals keine ideale Lösung gibt: Starten die Flugzeuge steil, müssen sie mehr Gas geben, was die nächstliegenden Anwohner zusätzlich belastet. Bei flachem Anflug und weniger Gas werden diese zwar entlastet, entferntere Gemeinden werden dagegen zusätzlich betroffen.

Diskussion: Die Teilnehmer zeigten sich beeindruckt von den niedrigeren Grenzwerten. Es wurde gefragt, ob das Gesetz einen Schutz gegen mehr Fluglärm biete. Herr Myck führte aus, dass dies nicht der Fall sei. Das Gesetz verbiete keine Überschreitungen der Grenzwerte. Der betreffende Flughafen müsse dann nur mehr Entschädigung bezahlen als bisher.

Diskussion: Es wurde gefragt, wie die Nacht, in der niedrigere Grenzwerte gelten sollten, zeitlich abgegrenzt werde. Herr Myck erläuterte, dass die "akustische Nacht" von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr reiche.

Diskussion: Bürger zeigten sich sehr unzufrieden mit der Handhabung von Betriebsänderungen am Flughafen. Diese würden den Lärm massiv beeinflussen. Der Flughafen sei generell unkooperativ und mauere. Ob derartige verheimlichten Betriebsänderungen überhaupt rechtens seien? Herr Myck erläuterte, dass hier im Einzelfall entschieden werden müsse.

 

Christine Meinecke

Diplom-Bauingenieurin

Christine Meinecke erläuterte Ablauf und kritische Aspekte der Lärmminderungsplanung. Das Gesetz biete großen Gestaltungsspielraum. Die von den Gemeinden zu bewältigenden Schritte seien i) der Immissionsplan, ii) der Immissionsempfindlichkeitsplan, iii) der Konfliktplan und iv) der Maßnahmeplan. Lärm müsse nach Verursachern aufgeschlüsselt werden (Freizeitlärm (insbes. Sport), Gewerbelärm, Straßenlärm, Bahnlärm, Fluglärm). Eine Tag-Nacht-Aufschlüsselung sei nötig.

Um den Aufwand zu reduzieren, beschränkt man sich üblicherweise auf die Erfassung erfahrungsgemäß lärmsensibler Bereiche. Des Aufwandes wegen sei es auch nicht zu umgehen, mit statistischen Näherungsverfahren und pauschalen Annahmen zu arbeiten. Es sollten aber alle Hochrechnungen im eigenen Gemeindegebiet geeicht werden. Statistische Parameter von dritter Seite zu übernehmen, sei nicht zu empfehlen.

Weitere Aspekte, die z.T. sehr praxisnah waren, können dem Anhang entnommen werden, oder bei der Referentin erfragt werden.

Diskussion: Es wurde gefragt, ob man sich nicht an Lärm gewöhne, z.B. an Kirchenglocken. Herr Spreng erläuterte, dass es medizinisch keine Gewöhnung gebe. Lärm löse immer die von ihm beschriebenen Reaktionen des Körpers aus.

 

Prof. Dr. Martin Führ

Rhein-Main-Institut, Darmstadt; FH Darmstadt

In seiner Zusammenfassung der inhaltlichen Ergebnisse der Tagung nannte Prof. Führ vier Punkte:

  1. Die Problemlage sei evident. Die medizinischen Ergebnisse belegen den akuten Handlungsbedarf.
  2. Die Gemeinden könnten mit dem Lärmminderungsplan durchaus etwas zugunsten ihrer Wohnbevölkerung erreichen. Hier komme es vor allem auf die Kraft der Argumente an.
  3. Die Lärmminderungsplanung stellt die Kommunen vor neue, bislang unbekannte Herausforderungen.
  4. Insgesamt sei der Aufwand jedoch im Hinblick auf das Ziel angemessen. Die Tagung habe gezeigt, daß hier ein lohnendes Instrument für die Kommunen bereit stehe.

 

Prof. Dr. Friedrich Thießen

Rhein-Main-Institut, Darmstadt; TU Chemnitz

In seinem Schlußwort dankte Prof. Dr. Friedrich Thießen allen Teilnehmenden. Er wies darauf hin, daß die Durchführung der Tagung von privaten Spendern ermöglicht wurde und dankte der Freien Wählergemeinschaft Dreieich für deren logistische Unterstützung und die Bereitstellung des Veranstaltungsraumes.

Thießen erläuterte die Hilfestellungen, die Gemeinden vom RMI erwarten können. Im Mittelpunkt der Arbeit des RMI steht die Beschäftigung mit Fragen der nachhaltigen Regionalentwicklung. Die Aufgabe des RMI besteht darin, die wissenschaftlichen Arbeiten zu koordinieren und die dabei erzielten Ergebnisse so aufzubereiten, dass sie den anfragenden Gemeinden oder einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden. Das Institut erfüllt vorrangig eine Vernetzungs- und Vermittlungsfunktion. Das RMI vermittelt geeignete Gutachter und kann - wenn der jeweilige Auftraggeber (z.B. eine Kommune oder eine Grundstückseigentümergemeinschaft) dies wünscht – eine begleitende Qualitätssicherung übernehmen. Für einzelne Fragestellungen kann das RMI auch selbst wissenschaftliche Expertise bereitstellen. Das RMI ist offen für die Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen im Rhein-Main-Gebiet, aber auch darüber hinaus.

Das RMI organisiert eine Veranstaltungsreihe, in der nach und nach alle relevanten Themen aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und im Hinblick auf die jeweilige Zielgruppe erläutert werden. Anregungen für Referenten und Themen werden gerne entgegengenommen.

Das RMI hat ein Zukunftsforum ins Leben gerufen, welches die Entwicklungsmöglichkeiten der Region auf breiter Basis erörtert. Aus den Zielen der Region werden Normen für den Luftverkehr und den Flughafenbetrieb abgeleitet. Es sind alle gesellschaftlichen Gruppen eingeladen, sich an dem Zukunftsforum zu beteiligen.

 


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